Gender in Ghana

In Ghana besteht seit dem Jahr 1992 eine gesetzlich garantierte, formelle Gleichstellung der Geschlechter. Dennoch sind Mädchen und Frauen nach wie vor in stärkerem Maße von Armut, Analphabetismus und Gewalt betroffen. Sowohl im Bereich der Bildung als auch im Hinblick auf berufliche Prognosen und Arbeits-Angebote und Bezahlung sind sie gegenüber ihren männlichen Altersgenossen benachteiligt. Dabei leisten viele ghanaische Frauen einen größeren Beitrag zum Unterhalt der Familie als Männer und üben dazu nicht selten mehrere berufliche Tätigkeiten aus. Längst dominieren sie Markt und Handel des informellen Sektors. Schätzungsweise 80% der traditionellen Subsistenzwirtschaft werden in Ghana von Frauen betrieben. Das Engagement der ghanaischen Frauen erstreckt sich  auch auf soziale und religiöse Bereiche. Doch obgleich wirtschaftlich emanzipiert und der starken ökonomischen Verantwortung zum Trotz, bleiben die Frauen von der politischen Mitbestimmung in den Gemeinden und Städten weitestgehend ausgeschlossen und die Schlüsselbereiche der traditionellen wie der modernen Gesellschaften männliche Domäne. In der Politik besetzen Frauen aktuell nur rund 10% der Sitze im nationalen Parlament. Positiv ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass seit Januar 2009 eine Frau das Amt der Parlamentssprecherin und damit das dritthöchste Staatsamt in Ghana bekleidet.
Dennoch bleibt die soziale Benachteiligung der Frauen in Ghana, die in der Öffentlichkeit lange tabuisiert wurde, eine Tatsache, die durch ungleiche Rechtsprechung und Bildungschancen der Geschlechter, aber auch durch kulturelle und religiöse Normen verfestigt wird.
(Quellen :  http://www.wildaf.org/index.php/whatwedo/access-to-justice/african-womens-decade  
http://de.wikipedia.org/wiki/Ghanaisches_Parlament )

Häusliche Gewalt

Ein schwerwiegendes Problem ist die verhältnismäßig hohe Gewaltakzeptanz in der ghanaischen Gesellschaft, besonders im Hinblick auf die von männlicher Seite ausgeübte, häusliche Gewalt. Studien zu Folge ist jede dritte Frau Opfer von Misshandlungen (wie übrigens auch in Deutschland ), von denen jedoch nur ein Bruchteil zur Anzeige gebracht wird.
(Quellen: International Federation of Women’s Lawyers
http://www.uni-giessen.de/jojo-magazin/artikel/03/01/zeitgeschehen/frauenhaus2.htm )

Selbst wenn dies geschieht, landen die wenigsten Fälle vor Gericht. Aus Statistiken der Domestic Violence Victim Support Unit of Ghana geht hervor, dass es nur 19% der Fälle, die zwischen 1998 und 2004 in ihrer Abteilung in Accra verzeichnet wurden, wirklich bis vor das Gericht schafften und in nur weniger als 3% der Fälle eine gerichtliche Verurteilung stattfand. Einer der Gründe dafür ist sicherlich, dass viele der Opfer sich zum Tatzeitpunkt oder im Anschluss keine medizinische Betreuung leisten konnten und die Beweislage somit unzulänglich blieb. Obwohl das entsprechende Gesetz, der Domestic Violence Act aus dem Jahr 2007 (Act 732) z.B. Ärzten untersagt, Gebühren für die medizinischen Berichte zu verlangen, die für eine gerichtliche Beschwerde nötige Voraussetzung sind, werden diese häufig unverändert in Rechnung gestellt. Dies hat zur Folge, dass viele Opfer nicht zuletzt aus finanziellen Gründen von einer formellen Beschwerde absehen. Hinzu kommt ein genereller Mangel an öffentlichem Bewusstsein für die der gesetzlichen Bestimmungen und unzureichende Unterstützung für die Opfer.
(Quellen:  http://www.wikigender.org/index.php/Africa_for_Women%27s_Rights:_Ghana)


Gender und Gesundheit

Entgegen entsprechender Gesetze finden in Ghana auch heute noch Beschneidungen statt. Gemäß jüngster Studien des Gesundheitsministeriums liegt in den nördlichen Regionen die Rate unter den 12-19-jährigen bei 15%, obgleich z.T. davon ausgegangen wird, dass die Dunkelziffer noch einmal so hoch ist.
Die Verfolgung eines landesweiten Programmes zur Verbesserung der Bedingungen von Abtreibungen und reproduktiver Gesundheit (Reproductive Health Policy and Strategic Plan for Abortion) hat vielerorts die Zugangsvoraussetzungen für Frauen zu einer Gesundheitsversorgung verbessert. So wurden im ganzen Land neue Kliniken gegründet und in die Aus- und Weiterbildung traditioneller Geburtshelferinnen sowie eine freie, pränatale Versorgung für Frauen investiert. Allerdings bestehen einige problematische Aspekte weiterhin, wie das Fortbestehen gesundheitlich bedenklicher, volkstümlicher Praktiken und der für viele Menschen immer noch schwierige Zugang zu Krankenhäusern. Die verhältnismäßig hohe Rate der Geburtensterblichkeit in Ghana (38,52 pro 1000 Geburten, Stand: 2014) ist häufig eine Folge von unsicheren Schwangerschaftsabbrüchen und einem Mangel an sexueller Aufklärung und in Folge dessen angemessener Verhütung.

Seit dem Jahre 2001 gibt es in Ghana das Ministry of Women and Children´s Affairs, das sich explizit mit den Anliegen und dem Wohlbefinden von Frauen und Kindern beschäftigt und sich gegen Vergehen wie Missbrauch, Hochzeiten von Minderjährigen, Zwangsehen und Inzest einsetzt. Die Verabschiedung des so genannten "Domestic Violence Bill" im Jahr 2007 stellt daher einen wichtigen Schritt dar. Es handelt sich hierbei um ein Gesetz, das Frauen und Kinder einen effektiveren Schutz vor familiärer Gewalt gewährleisten und Opfern die Möglichkeit geben soll, sich juristisch zur Wehr zu setzen. In der Öffentlichkeit wird die benachteiligte Stellung der Frau häufig tabuisiert. Organisationen wie FIDA-Ghana, ein Ableger der International Federation of Women Lawyers, prangern die Unterschiede in der Rechtsprechung an, klären Frauen über ihre Rechte auf und vertreten sie vor Gericht. Über die Medien und öffentliche Veranstaltungen soll für die Debatte rund um die gesellschaftliche Rolle der ghanaischen Frau und ihre soziale Diskriminierung sensibilisiert werden. Bei dem Versuch, die Kluft zwischen ghanaischem Recht und der tatsächlichen gesellschaftlichen Realität der Frau zu überwinden, wird das Hauptaugenmerk auf Aufklärung und Bildung gelegt.
Auch beim Thema Erb- und Landrecht sind Frauen häufig im Nachteil. Auf der Basis von Gewohnheitsrechten, so genannten customary laws, wurde und wird es Frauen erschwert und z.T. verwehrt, Eigentum des Ehemannes oder anderer Familienmitglieder zu erben oder gar zu besitzen, so dass Witwen und ihre Kinder völlig mittellos dastehen. Traditioneller Rechtsprechung zufolge können Frauen zwar Land durch Heirat erwerben, dies kann ihnen aber im Falle einer Scheidung oder Tod des Ehegatten wieder „aberkannt“ werden. In einigen Gemeinden werden Witwen sogar misshandelt und ausgestoßen oder Frauen unter dem Vorwurf der Hexerei verbannt.
Im Falle des Landzuganges für Frauen lassen sich starke regionale Unterschiede verzeichnen: Die Zahlen der Anteile der weiblichen Grundeigentümer reichen von 2% im Norden bis hin zu rund 50% in der Ashanti Region. Der Zugang zu Krediten auf offiziellem Wege bleibt vielen Frauen meist aufgrund fehlender Sicherheiten wie Landeigentum verwehrt. So müssen viele der Farmerinnen und Kreditnehmerinnen auf Anleihen aus inoffiziellen Quellen wie Ehemänner, Verwandte, Geldverleiher oder informelle Finanz-Netzbetreiber zurückgreifen.

(Quellen: http://www.wikigender.org/index.php/Gender_Equality_in_Ghana
http://www.frauenrechte.de/online/index.php/themen-und-aktionen/weibliche-genitalverstuemmelung2/unser-engagement/aktivitaeten/genitalverstuemmelung-in-afrika/fgm-in-afrika/1455-ghana
https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/fields/2091.html#118
http://www.fao.org/gender-landrights-database/country-profiles/countries-list/customary-law/en/?country_iso3=GHA)

Zum Weiterlesen
Erb- und Landrechte: http://www.fao.org/gender/landrights/
Domestic Violence Bill: http://www.pathwaysofempowerment.org/GhanaDV.pdf

Foto: Joachim Schmeisser/immagis

http://www.wildaf.org/index1.php?linkid=300&archiveid=120&page=1&adate=29%2F09%2F2010